Da keine Expositionsszenarien gem. Artikel 14.4 und Annex XI Sektion 3 der Verordnung (EG) 1907/2006 notwendig sind, werden keine detaillierten Angaben gemacht.
Anmerkungen:
• Grundsätzlich wird die Substanz in industrieller bzw. professioneller Umgebung verwendet
(z. B. Herstellung von/Verwendung als Gleitmittel(n), Beschichtungsmittel(n), Trennmittel(n),
Emulsionen).
• Die Substanz ist in Produkten für Endverbraucher enthalten.
• Die Substanz ist in Artikeln enthalten, die von Endverbrauchern verwendet werden.
Stand: 27. Oktober 2019